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	<title>PV-Anlage Archive -</title>
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	<description>Energieberatung, Energiesparen, Fördermöglichkeiten. Aus dem Alltag eines Energieberaters und was die Schnecke mit Energie zu tun hat</description>
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	<title>PV-Anlage Archive -</title>
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		<title>Photovoltaik Glossar</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sonja Bühler]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 May 2023 17:33:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlagenteile 1. Module2. Montagekonstruktion/ Halterungssystem3. Wechselrichter4. Batteriespeicher5. Zählerfeld im Zählerschrank6. (Netztrenner bei Notstromversorgung)7. (Wallbox für E-Fahrzeug) Basisdaten Musteranlage (10 kWp) Fläche etwa 50 m², Gewicht etwa 750 kg.Eine Reinigung ist bei unseren Wetterverhältnissen kaum notwendig.Empfehlenswert sind eine Versicherung (oft über die Wohngebäudeversicherung möglich) und eine regelmäßige Sichtprüfung.Aktuelle Preise erfahren Sie am besten über Vergleichsangebote mehrerer [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"></p>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td>Anlagenteile</td><td>1. Module<br>2. Montagekonstruktion/ Halterungssystem<br>3. Wechselrichter<br>4. Batteriespeicher<br>5. Zählerfeld im Zählerschrank<br>6. (Netztrenner bei Notstromversorgung)<br>7. (Wallbox für E-Fahrzeug)</td></tr><tr><td>Basisdaten Musteranlage (10 kWp)</td><td>Fläche etwa 50 m², Gewicht etwa 750 kg.<br>Eine Reinigung ist bei unseren Wetterverhältnissen kaum notwendig.<br>Empfehlenswert sind eine Versicherung (oft über die Wohngebäudeversicherung möglich) und eine regelmäßige Sichtprüfung.<br>Aktuelle Preise erfahren Sie am besten über Vergleichsangebote mehrerer Fachbetriebe.</td></tr><tr><td>CO₂-Bilanz</td><td>ist von vielen Faktoren abhängig, vor allem davon, wie viel Strom produziert und im Gebäude eingesetzt wird.<br>Für Süddeutschland gilt grob, dass eine 10-kWp-Anlage mit 7 kWh Batteriespeicher nach etwa 7 Jahren Betrieb CO₂-neutral ist. Es werden pro Jahr etwa 3.500 kg CO₂ eingespart. Die Laufzeit wird mit bis zu 30 Jahren für die Module und bis zu 15 Jahren für die Speicher angenommen.</td></tr><tr><td>EEG-Umlage</td><td>Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und ist seit 2023 abgeschafft.<br>Zum Weiterlesen: <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-2023-das-hat-sich-fuer-photovoltaikanlagen-geaendert-75401" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verbraucherzentrale: Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt</a></td></tr><tr><td>einphasig</td><td>nur eine Phase wird mit „Notstrom“ versorgt.</td></tr><tr><td>Ertrag Musteranlage (10 kWp)</td><td>Eine 10-kWp-Anlage ist etwa 50 m² groß. Dabei gilt grob 5 Module = 1 kWp = 5 m² (bei heutigen, leistungsstärkeren Modulen auch weniger). In Deutschland liegt der Stromertrag bei etwa 800 bis 1.200 kWh pro kWp, abhängig von Standort und Ausrichtung.<br><br>Diese Anlage produziert im Mittel also etwa 10.000 kWh/a = 10 MWh/a. Die Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch liegt bei 7,70 Cent pro kWh (Inbetriebnahme bis 31.12.2026). Zugekaufter Strom ist ein Vielfaches teurer – deshalb gilt: Je höher der Eigenstromverbrauch, desto höher die Rendite der PV-Anlage.<br>Im Sommer wird eher überproduziert, im Winter muss je nach Anlagengröße noch Strom zugekauft werden. Mit Batteriespeicher kann man als groben Faustwert 60 bis 70 % der Produktion für den Eigenbedarf veranschlagen.<br><br>Ein Einfamilienhaus mit 4 Bewohnern hat einen jährlichen Bedarf von etwa 4.000 kWh (ohne E-Auto und ohne elektrische Warmwasserbereitung).<br>E-Auto: ab etwa 3.000 kWh je nach Fahrleistung und Fahrweise. Faustwert: 15 bis 17 kWh pro 100 Kilometer.<br>Wärmepumpe: bei vorher 3.000 Liter Heizölbedarf benötigt man etwa 10.000 kWh Strom für die Wärmeerzeugung (inklusive Warmwasser).</td></tr><tr><td>kWh</td><td>Einheit für Energie: Leistung mal Zeit. 1 Kilowatt eine Stunde lang ergibt 1 kWh. Mit 1 kWh kann man 2 bis 5 Minuten duschen, das entspricht etwa 100 ml Benzin.</td></tr><tr><td>kWp (kW-Peak)</td><td>gibt die maximale Leistung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) unter Normbedingungen an. Dieser Wert ist kaum in kWh umzurechnen, da Standort, Ausrichtung, Moduleigenschaften usw. die Umrechnung beeinflussen. Der Wert und die daraus errechneten kWh-Angaben (siehe oben „Ertrag Musteranlage“) dienen ausschließlich der <strong>groben Vergleichbarkeit</strong> von PV-Anlagen.</td></tr><tr><td>Leistungsoptimierer</td><td>steuern Module einzeln an. Verschattete oder verschmutzte Module mindern dann nicht den Ertrag des gesamten Strings. Sie werden an jedem Modul verbaut und können nur in Kombination mit einem geeigneten Wechselrichter eingesetzt werden.</td></tr><tr><td>Netzbetreiber</td><td>muss vor der Installation die Einspeisung und das Messkonzept genehmigen. Die Netzanfrage läuft über das Online-Portal des Netzbetreibers. Bei Anlagen bis 30 kWp muss er innerhalb von vier Wochen antworten, sonst gilt die Anlage als genehmigt.</td></tr><tr><td>Netztrenner (6)</td><td>Gerät, das bei Netzausfall das Gebäude vom Stromnetz trennt und so die Notstromversorgung über den Batteriespeicher ermöglicht</td></tr><tr><td>Module (1)</td><td>= Solarpanels zum Einfangen von Lichtenergie<br><br>– monokristallines Modul: heute Standard, gleichmäßig schwarz, kaum Alterungsverluste, Nutzung 30 Jahre und mehr, Wirkungsgrad etwa 20 bis 23 %. Sehr gut für kleinere Flächen geeignet.<br>– polykristallines Modul: blau schillernd, Wirkungsgrad etwa 15 bis 18 %, wird kaum noch angeboten.<br>– Dünnschicht-Modul: leicht und teilweise flexibel, aber mit geringerem Wirkungsgrad, eher für Sonderanwendungen.<br><br>Ausrichtung der Module: außer reiner Nordausrichtung ist alles möglich.<br>Bei Schulen und Kitas mit Flachdach gerne 15° Ost-/West-Ausrichtung.<br>Einfamilienhäuser im Idealfall 35° Süd-Südwest-Ausrichtung. Eine Ost-West-Ausrichtung verliert im Vergleich dazu etwa 10 % an Leistung, was vernachlässigbar ist – sie verteilt die Erzeugung dafür besser über den Tag.</td></tr><tr><td>Speicher/ Batteriespeicher (4)</td><td>speichert die Energie vom Solarmodul als DC (solarer Gleichstrom) oder AC (solarer Strom wird in Wechselstrom umgewandelt) und gibt die Energie bei Bedarf zur Hausversorgung ab.<br>Nutzung etwa 15 Jahre, heute meist Lithium-Eisenphosphat-Speicher.<br>Dimensionierung (Faustformel): Speicherkapazität = Stromverbrauch im Jahr / 365 / 2<br>zum Beispiel für ein Einfamilienhaus: 4.000 kWh/a / 365 / 2 = 5,5 kWh</td></tr><tr><td>Steuerliches</td><td>Seit 1. Januar 2023 fällt beim privaten Kauf einer Photovoltaik-Anlage einschließlich Speicher und Installation 0 % Umsatzsteuer an.<br>Einnahmen aus kleinen Anlagen bis 30 kWp sind nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz</a> in der Regel einkommensteuerfrei.<br>Mieterstrommodelle müssen mit dem Planer im Vorfeld abgeklärt werden. Zur steuerlichen Bewertung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.</td></tr><tr><td>String</td><td>in Reihe geschaltete Module („Kette“)</td></tr><tr><td>Teil-/ Volleinspeisung</td><td>Teileinspeiser nutzen den Strom selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Volleinspeisung nennt man die 100%ige Einspeisung des produzierten Stroms, zum Beispiel bei Freiflächenanlagen.</td></tr><tr><td>Wallbox (7)</td><td>Wandladestation für Elektrofahrzeuge. Immer beim Netzbetreiber anmeldepflichtig, über 11 kW Ladeleistung auch genehmigungspflichtig. In der Regel werden 11-kW-Wallboxen verbaut. Auf Schutzmechanismen achten, sonst können Fremde Strom zapfen. Der Schutz sollte für den Nutzer möglichst komfortabel sein (zum Beispiel Chip, App, Code oder Schlüsselschalter).</td></tr><tr><td>Wechselrichter (3)</td><td>wandeln den Gleichstrom der Module in Wechselstrom um. Sie müssen der Anlagengröße angepasst werden.</td></tr></tbody></table><figcaption class="wp-element-caption"><em>Stand: Oktober 2026. Preise nennen wir bewusst nicht mehr, da sie sich schnell ändern.</em></figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ergänzung zu Speicher/Batteriespeicher:</strong><br>Im Regelbetrieb wird die gespeicherte Energie zu Zeiten ohne Sonneneinstrahlung wieder zur Stromversorgung im Haus über drei Phasen abgegeben. Bei Netzausfall findet eine Notstromversorgung statt. Hierzu muss eine Netztrennung durch einen Netztrenner stattfinden.  <br>Der Notstrom kann über eine Phase (einphasig) für die nötigsten Geräte z.B. für Heizung oder Gefrierschrank-Steckdose  erfolgen oder dreiphasig für das gesamte Stromnetz im Haus, je nach Speicher.<br> </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Rechtliches</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">In Baden-Württemberg gilt seit 2022 eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und seit 1. Januar 2023 auch bei einer grundlegenden Dachsanierung. Die Einzelheiten regelt die <strong>P</strong>hoto<strong>v</strong>oltaik-<strong>Pf</strong>licht-<strong>V</strong>er<strong>o</strong>rdnung – PVPf-VO.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em><a href="https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&amp;docid=jlr-PVInstPfVBWrahmen&amp;psml=bsbawueprod.psml&amp;max=true" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§4 PVPf-VO</a></em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Mindestanforderungen für zur Solarnutzung geeignete Dachflächen</em></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><em>Eine Dachfläche gilt als zur Solarnutzung geeignet, wenn mindestens eine ihrer <strong>Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern</strong> hat und eine Neigung von höchstens 20 Grad aufweist oder bei einer Neigung von 20 bis 60 Grad nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen zur südlichen Hemisphäre ausgerichtet ist (Standardnachweis) oder mindestens eine Teildachfläche dieser Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern aufweist, hinreichend von der Sonne beschienen, hinreichend eben und keiner notwendigen Nutzung vorbehalten ist, die einer Solarnutzung entgegensteht (erweiterter Nachweis).</em></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(4) Als für eine Solarnutzung ungeeignet gelten:</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em><strong>1</strong> unterirdische Bauten,</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><em>2</em></strong><em> fliegende Bauten,</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><em>3</em></strong><em> Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>.</em>..</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><em>7</em></strong><em> Bauvorhaben, die über<strong> keinen</strong> Anschluss an ein Elektrizitätsversorgungsnetz verfügen und deren Netzanschluss nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026, 3056) geändert worden ist, in der jeweiligen Fassung verweigert wird.</em><br><br><strong>Fördermöglichkeiten</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für neue PV-Anlagen gelten das <strong>EEG 2023</strong> mit dem Solarpaket I sowie seit 25. Februar 2025 das <strong>Solarspitzengesetz</strong> (Stand August 2026):</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Einspeisevergütung</strong> bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026: bei <strong>Teileinspeisung</strong> 7,70 Cent pro kWh bis 10 kWp und 6,66 Cent für den Anlagenteil darüber, bei <strong>Volleinspeisung</strong> 12,22 Cent bis 10 kWp und 10,24 Cent darüber. Die Sätze für neue Anlagen sinken halbjährlich um 1 %. Ab 2027 soll ein neues EEG gelten, das noch nicht beschlossen ist. Aktuelle Werte veröffentlicht die <a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesnetzagentur</a>.</li>



<li><strong>Negative Strompreise</strong>: Bei Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Der Vergütungszeitraum verlängert sich dafür entsprechend.</li>



<li><strong>Einspeisebegrenzung</strong>: Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen. Ab 7 kWp sind intelligentes Messsystem und Steuerbox Pflicht.</li>



<li><strong>Flexi-Modell</strong>: Anlagenbetreiber können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil des Solarstroms selbst nutzen.</li>



<li><strong>Anlagenmix</strong>: Auf einem Gebäude können eine Anlage zur Teileinspeisung und eine zur Volleinspeisung betrieben werden. Eine entsprechende Messeinrichtung zur Ermittlung der Anteile muss vorhanden sein.</li>



<li><strong>Steuern</strong>: 0 % Umsatzsteuer beim Kauf, Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp in der Regel einkommensteuerfrei (siehe „Steuerliches“ oben).</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr Informationen hierzu: </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-2023-das-hat-sich-fuer-photovoltaikanlagen-geaendert-75401" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verbraucherzentrale: EEG 2023/24 – Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt</a></li>



<li><a href="https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Energie/Praxisleitfaden-Photovoltaikpflicht-barrierefrei.pdf">Praxisleitfaden zur PV-Pflicht in Baden-Württemberg</a></li>



<li><a href="https://www.kfw.de/270" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Förderung KfW</a> <br><br></li>
</ul>
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