Photovoltaik Glossar
Anlagenteile | 1. Module 2. Montagekonstruktion/ Halterungssystem 3. Wechselrichter 4. Batteriespeicher 5. Zählerfeld im Zählerschrank 6. (Netztrenner bei Notstromversorgung) 7. (Wallbox für E-Fahrzeug) |
Basisdaten Musteranlage (10 kWp) | eine 10 kWp Anlage OHNE Speicher kostet ca. 15.000 EUR, mit 6 kW Speicher ca. 21.000 EUR. Versicherung ca. 150 EUR Wartung ca. 150 EUR/Jahr. Bei öffentlichen Gebäuden ist diese Pflicht! Gewicht ca. 750 kg Eine Reinigung ist bei unseren Wetterverhältnissen kaum notwendig. |
CO²-Bilanz | ist von vielen Faktoren abhängig, vor allem wieviel Strom produziert und im Gebäude eingesetzt wird. Für Süddeutschland gilt grob, dass eine 10 kWp-Anlage mit 7 kW Batteriespeicher nach ca. 7 Jahren Betrieb CO²-neutral ist. Es werden pro Jahr ca. 3500 kg CO² eingespart. Die Laufzeit wird mit bis zu 30 Jahren für die Module und bis zu 15 Jahren für die Speicher angenommen. |
EEG Umlage | die Umlage gemäß Erneuerbarem Energiegesetz wurde im Juli 2022 abgeschafft. Zum Weiterlesen: – Neuerungen ab 1. Januar 2023 , – EEG 2023: Das hat sich für Photovoltaik-Anlagen geändert, – Überblickspapier: Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen |
einphasig | nur eine Phase wird mit „Notstrom“ versorgt. |
Ertrag Musteranlage (10 kWp) | Eine 10 kWp-Anlage ist ca. 50 m² groß. Dabei gilt grob 5 Module = 1 kWp = 5m². In Deutschland liegt der Stromertrag bei ca. 800 bis 1200 kW/h pro kWp. Dies ist abhängig vom Standort und der Ausrichtung der PV-Anlage. Diese Anlage produziert im Mittel also ca. 10.000 kWh/a = 10 MWh/a. Die Einspeisevergütung lag im Februar 2022 bei knapp 6,73 ct/kWh. Angesichts extrem gestiegener Stromkosten für zugekauften Strom lohnt sich eine PV-Anlage natürlich trotzdem umso mehr! Je höher der Eigenstromverbrauch, desto höher die Rendite der PV-Anlage. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass man im Sommer eher überproduziert, im Winter je nach Größe der Anlage noch Strom zukaufen muss. Als groben Faustwert kann man 70 % der oben geschätzten Produktion für den Eigenbedarf veranschlagen. Ein EFH mit 4 Bewohnern hat übrigens einen jährlichen Bedarf von ca. 4000 kWh (ohne E-Auto und wenn das Wasser nicht elektrisch erwärmt wird). E-Auto: ab ca. 3000 kWh-Bedarf je nach Fahrleistung und Fahrweise. Faustwert: zwischen 15 und 17 kWh/100 Kilometer Wärmepumpe: bei vorher 3000 Liter Heizölbedarf benötigt man 10.000 kWh für die Wärmeerzeugung (inkl. Warmwasser) |
kWh | elektrische Leistung pro Zeit (Stunde). Mit 1 kWh kann man 2-5 Minuten Duschen, entspricht ca. 100 ml Benzin |
kWp (kW-Peak) | gibt die maximale Leistung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) an. Dieser Wert ist kaum in kWh umzurechnen, da Standort, Ausrichtung, Moduleigenschaften etc. die Umrechnung beeinflussen. Der Wert und die daraus errechneten KWh-Angaben (siehe z.B. oben „Ertrag Musteranlage!) dienen ausschließlich der groben Vergleichbarkeit von PV-Anlagen |
Leistungsoptimierer | steuern Module einzeln an. Verschmutzte Module mindern dann nicht den Ertrag des gesamten String. Sie werden bei jedem Modul verbaut und kosten ca. 45 EUR pro Einheit. Können nur in Kombination mit geeignetem Wechselrichter eingesetzt werden. |
Netzbetreiber | muss vor der Installation die Einspeisung und dass Messmodell genehmigen. Der Netzbetreiber muss bei Anlagen bis 30 kW nicht mehr anwesend sein. |
Netztrenner (6) | Gerät, das bei Netzausfall das Gebäude vom Stromnetz trennt und so die Notstromversorgung über den Batteriespeicher ermöglicht |
Module (1) | = Solarpanels zum Einfangen von Lichtenergie – Dünnschicht-Modul: wahrscheinlich Solarpanel der Zukunft, da spritzbar fast wie Lack und damit auf fast alle Oberflächen aufbringbar. Derzeit in braun, schwarz oder oder blau erhältlich. Wirkungsgrad maximal 10 % (Stand 2021) – monokristallines Modul: gleichmäßig schwarz. Kaum Alterungsverluste, Nutzung 30 Jahre und mehr. Sehr leistungsstark (knapp 20 %), daher sehr gut für kleinere Flächen geeignet. Teurer als polykristalline Module – polykristallines Module: blau schillernd. Kaum Alterungsverluste. Nutzung 30 Jahre und mehr, Wirkungsgrad ca. 15 %. Ausrichtung der Module: außer reiner Nordausrichtung ist alles möglich. Bei Schulen und Kitas mit Flachdach gerne 15° Ost-/West-Ausrichtung Einfamilienhäuser im Idealfall 35° SSW-Ausrichtung. Eine Ost-West-Ausrichtung verliert im Vergleich dazu ca. 10% an Leistung, was vernachlässigbar ist. |
Speicher/ Batteriespeicher (4) | speichert die Energie vom Solarmodul als DC (solarer Gleichstrom) oder AC (solarer Strom wird in Wechselstrom umgewandelt) und gibt die Energie bei Bedarf zur Hausversorgung ab. Nutzung ca. 15 Jahre, Kosten ca. 700 – 1200 EUR pro kW, oft Lithium-Eisen-Speicher Dimensionierung (Faustformel): Speichergröße = Stromverbrauch im Jahr/ 365/ 2 z.B. für ein Einfamilienhaus: 4000 kWh/a / 365/ 2 = 5,5 kW |
Steuerliches | PV-Anlagen für EFH bis 30 kWp sind seit 01.01.2023 von der Mehrwertsteuer befreit. zum Weiterlesen: Steuererleichterungen für PV-Anlagen Mieterstrommodelle müssen mit dem Planer im Vorfeld abgeklärt werden. Zur steuerlichen Bewertung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. |
String | in Reihe geschaltete Module („Kette“) |
Teil-/ Volleinspeisung | Teileinspeiser nutzen den Strom selber und speisen nur den Überschuss ins Netz ein, Volleinspeisung nennt man die 100%ige Einspeisung des produzierten Stroms, z.B. bei Freiflächenanlagen |
Wallbox (7) | Wandbox zur Aufladung von Elektromobilen. Immer anmeldepflichtig und über 11kW Ladeleistung auch genehmigungspflichtig. In der Regel werden 11 kW-Wallboxen verbaut, Preis ca. 500 – 1500 EUR. Auf entsprechende Schutzmechanismen achten, sonst können Fremde Strom zapfen. Der Schutz sollte möglichst komfortabel für den Nutzer sein (z.B. Chip, App, Code oder Schlüsselschalter) |
Wechselrichter (3) | wandeln die Gleichspannung in des Solarstroms in Wechselstrom um. Sie müssen der Anlagengröße angepasst werden. |
Ergänzung zu Speicher/Batteriespeicher:
Im Regelbetrieb wird die gespeicherte Energie zu Zeiten ohne Sonneneinstrahlung wieder zur Stromversorgung im Haus über drei Phasen abgegeben. Bei Netzausfall findet eine Notstromversorgung statt. Hierzu muss eine Netztrennung durch einen Netztrenner stattfinden.
Der Notstrom kann über eine Phase (einphasig) für die nötigsten Geräte z.B. für Heizung oder Gefrierschrank-Steckdose erfolgen oder dreiphasig für das gesamte Stromnetz im Haus, je nach Speicher.
Rechtliches
Seit 01. Januar 2022 gilt in BW die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung – PVPf-VO
Mindestanforderungen für zur Solarnutzung geeignete Dachflächen
- Eine Dachfläche gilt als zur Solarnutzung geeignet, wenn mindestens eine ihrer Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern hat und eine Neigung von höchstens 20 Grad aufweist oder bei einer Neigung von 20 bis 60 Grad nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen zur südlichen Hemisphäre ausgerichtet ist (Standardnachweis) oder mindestens eine Teildachfläche dieser Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern aufweist, hinreichend von der Sonne beschienen, hinreichend eben und keiner notwendigen Nutzung vorbehalten ist, die einer Solarnutzung entgegensteht (erweiterter Nachweis).
(4) Als für eine Solarnutzung ungeeignet gelten:
1 unterirdische Bauten,
2 fliegende Bauten,
3 Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern
...
7 Bauvorhaben, die über keinen Anschluss an ein Elektrizitätsversorgungsnetz verfügen und deren Netzanschluss nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026, 3056) geändert worden ist, in der jeweiligen Fassung verweigert wird.
Fördermöglichkeiten
Neue Regelungen für die Förderung von Photovoltaikanlagen durch das EEG 2023 (gilt für PV-Anlagen, die ab 30.7.2022 in Betrieb genommen wurden)
- Anstieg des Vergütungssatzes für PV-Anlagen unter zehn kW installierte Leistung auf 8,2 Cent pro kWh (statt 6,24 Cent) bei Teileinspeisung.
- Anstieg des Vergütungssatzes für PV-Anlagen unter zehn kW installierte Leistung auf 13 Cent pro kWh (statt 6,24 Cent) bei Volleinspeisung.
- Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil der erzeugten Solarenergie selbst nutzen wollen.
- Anlagenmix: Auf einem Haus können zwei Anlagentypen genutzt und angemeldet werden. Eine zur Teileinspeisung und eine zur Volleinspeisung. Eine entsprechende Messeinrichtung zur Ermittlung der Anteile muss vorhanden sein.
- Einfacher Netzanschluss: Der Netzbetreiber muss bei Anlagen bis 30 kW nicht mehr anwesend sein.
- Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung:
Die 70-Prozent-Regelung entfällt für neue Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich 25 kW (gilt seit 15.9.2022). Es kann also beliebig viel Strom ins Netz eingespeist werden und wird nicht mehr bei 70% „gedeckelt“. Für Photovoltaikanlagen bis einschließlich 7 kWp können rückwirkend Anträge auf Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung gestellt werden (seit Januar 2023). - PV Module und Batteriespeicher sind von der MwSt. befreit
- Auf privaten Gebäuden gelten Anlagen bis max. 30kWp steuerlich als Liebhaberei. Dadurch muss keine GV-Abrechnung oder Kleinunternehmerregelung mehr dargestellt werden!
Mehr Informationen hierzu: