Fördermöglichkeiten

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Fördermöglichkeiten

Bei der energetischen Sanierung gibt es verschiedene Möglichkeiten Geld zu sparen oder diese fördern zu lassen, z.b. durch Steuerersparnis.

Zu den Auflagen gehört die Umsetzung bestimmter Mindestanforderungen (Auszug aus dem GEG). Diese können Sie dem ESanMV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des …) entnehmen.

Förderung durch BAFA oder KfW. Hierzu beraten Sie Ihr Energieeffizienzexperte, zu KfW-Darlehen auch Ihre Hausbank.

Für regionale Förderprogramme wie z.B. die Förderung umweltfreundlicher Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) mit dem blauen Engel wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.

Bitte unbedingt beachten:

Für die Beantragung der Förderung bei BAFA und KfW sind ein abgeschlossener Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma (mit voraussichtlichem Ausführungstermin) nötig. Dieser ist mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung zu versehen für den Fall, dass Sie keine Förderzusage erhalten.

Auch bei geplanter Eigenleistung muss zwingend ein Material-Liefer- bzw. Kaufvertrag geschlossen werden, der diese auflösende Bedingung enthält.

Im Falle eines Baumarkt-Kaufes (für Materialeinkauf) ist ebenfalls darauf zu achten, dass eine korrekte Auftragsbestätigung mit den notwendigen Bestandteilen erstellt wird (Standort Fördermaßnahme, Name Antragsteller, auflösende Klausel etc.).

Förderung individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Mit einem ISFP können einige Maßnahmen höher und mit Zusatzbonus gefördert werden. Gerne berät Sie Ihr Energieberater hierzu, z.B. die EnergiesparSchnecke.

Die Förderung für Ihren iSFP beantragen Sie hier beim Bafa. Übrigens ist auch der iSFP förderfähig. Wichtig ist auch hier: Antrag VOR Erstellung

Die Anleitung für die Antragsstellung zur Förderung des ISFP finden Sie im Merkblatt zur Antragstellung.

Die Antragstellung ist nur online möglich. Den Zugang zum Antragsportal finden Sie auf der Seite des BAFA: Energieberatung für Wohngebäude.

Auf der ersten Antragsseite müssen Sie die Beraterdaten Ihres Wunsch-Energieberaters eintragen, mit dem Sie bitte einen Vertrag vorbehaltlich Förderung vereinbaren (auflösende Klausel). Wenn die Förderzusage vorliegt, informieren Sie Ihren Energieberater.

Was genau Ihr ISFP beinhaltet, erfahren Sie ebenfalls beim Bafa im Merkblatt für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans. Weitere Informationen hier.

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