Prüfbedingungen für Blower-Door-Tests
Eine Dichtigkeitsprüfung von Gebäuden kann nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind. Hier ist der Gebäudebesitzer gefragt (außer beim Wetter natürlich, aber vielleicht hilft ja ein Stoßgebet an Petrus ;-)).
Äußere Rahmenbedingungen: möglichst trockenes Wetter mit wenig Wind
Gebäude
* Es muss eine Einbauöffnung für das Blower Door Messgerät vorhanden sein (Tür, Fenster, Mauerdurchbruch etc.) von mindestens 0,73 m auf 1,35 m und maximal 1,14 m auf 2,43 m
* nach Absprache sind temporäre Abdichtungen bauseits zu erstellen (z.B. müssen Durchbrüche in der Gebäudehülle geschlossen werden) im Dach muss die Konterlattung der Unterspannbahn vorhanden sein
* Abluft-Wäschetrockner dürfen nicht betrieben werden
* Lüftungsanlagen sind außer Betrieb zu nehmen
* Die Siphons z.B. von Waschbecken, WC, Dusche müssen Sperrwasser enthalten oder müssen abgestopft sein.
* Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe muss die Asche entfernt werden
* Alle Feuerstätten sind außer Betrieb zu nehmen.
* Elektrizität mit 230 V Spannung muss vorhanden sein
Bitte beachten, dass die Nutzung des Gebäudes während der Blower-Door-Prüfung teilweise eingeschränkt ist.